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Bedingungsloses Grundeinkommen

Weg aus der Lohnarbeit?

Jürgen Roth, Neue Internationale 115, November 2006

Die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen für alle ohne Arbeitszwang und Bedürftigkeitsprüfung (BGE) findet zunehmendes Interesse - sowohl in den Medien wie den sozialen Bewegungen. Götz Werner, Inhaber der Drogeriekette dm, und Prof. Dr. Thomas Straubhaar, Leiter des von der IHK Hamburg mitfinanzierten Hamburger Weltwirtschaftsinstituts HWWI, dürfen sich ausführlich über ihr Projekt auslassen.

BildungsbürgerInnen wie Sascha Liebermann und die Gruppe „Freiheit statt Vollbeschäftigung“ locken das Kapital mit Versprechen, dass das BGE seine Beschäftigten ansporne, motiviert und freiwillig dessen Rendite zu steigern. Thüringens Ministerpräsident Althaus (CDU) und die FDP setzen sich für das Bürgergeld ein; Katja Kipping (L.PDS) favorisiert einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,60 Euro in Verbindung mit einem Grundeinkommen.

VertreterInnen des „Runden Tischs der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen“ und das „Netzwerk Grundeinkommen“ konnten die Forderung im Aufruf zur bundesweiten Demonstration am 3.6.06 in Berlin teilweise unterbringen. Dieser verlangt quasi als Übergangsforderung zum BGE für alle im ersten Schritt die Erhöhung des ALG II für alle Erwerbslosen auf 500 Euro plus Wohnkosten. Der Arbeitskreis von ATTAC „Genug für alle“ unterstützt die Forderung nach einem BGE; sein Mitglied Werner Rätz sitzt auch im „Netzwerk Grundeinkommen“.

Auch viele Erwerbslosengruppen haben das BGE als Forderung aufgenommen. Sie hoffen vor allem auf eine ökonomische Verbesserung und wollen mit dem Grundeinkommen den erniedrigenden Verhältnissen der Arbeitslosigkeit im kapitalistischen System entgehen.

Abschaffung des Arbeitszwangs?

Arbeitszwang in der Form, dass durch Arbeit menschliche Bedürfnisse befriedigt werden müssen, gab es in jeder Gesellschaft und wird es weiterhin geben. Im Kommunismus soll Arbeit allerdings auch zum ersten Bedürfnis werden, hätte also ihren Zwangscharakter dann weitgehend abgestreift. Auch in Klassengesellschaften ist der Arbeitszwang aufgehoben - für die Herrschenden!

Im Kapitalismus existiert ein Zwang zur Lohnarbeit für alle, die über kein Kapital oder Produktionsmittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten - in der BRD sind das über 90%! Dieser Zwang wirkt indirekt, ist doch der Lohnsklave frei, seine Arbeitskraft stundenweise zu vermieten - er steht im Gegensatz zu antiken Sklaven und Fronbauern in keinem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Ausbeuter. Weil er allerdings doppelt frei ist - formalrechtlich und frei von Eigentum an Produktionsmitteln - ist diese spezifische Freiheit nicht nur mit Arbeitszwang vereinbar, sondern geradezu prägend für dessen Ausübung.

Dass Erwerbslose - und Beschäftigte - sich gegen staatlichen Zwang wehren (Ein-Euro-Jobs, untertarifliche Bezahlung, unterqualifizierte Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit, Eingliederungsvereinbarungen, sinnlose Bewerbungen, Vorstellungsgespräche und Trainingsmaßnahmen), ist zunächst absolut berechtigt.

Den AnhängerInnen des BGE geht es jedoch um die Beseitigung jeder Arbeitspflicht. Mit Verweis auf den Staat scheint denn auch das Thema, wer den Unterhalt für die Fordernden übernimmt, abgehakt. Die Gelder für die Erwerbslosen sind aber keine Staatsausgaben, sondern Lohnbestandteile, die in Form von Lohn- und Verbrauchssteuern sowie Sozialversicherungsbeiträgen aufgebracht werden. Die Gesamtkosten der Arbeitslosigkeit gehören zu den Gesamtreproduktionskosten der Ware Arbeitskraft; darum schlagen sie beim Kapital, dem eigentlichen Verursacher der Erwerbslosigkeit, auch als „Lohnneben- bzw. Arbeitskosten“ zu Buche.

Das nicht zu erkennen, bedeutet, auf das ideologische Geschwätz vom „Sozialstaat“ hereinzufallen. Dabei hat der bürgerliche Staat „nur“ den solidarischen Erwerbstätigen die Verwendung ihrer Lohnbestandteile aus der Hand genommen, sie also enteignet. Der bürgerliche Klassenstaat kann sich dabei als neutrale Instanz darstellen.

Falle Kombilohn

Die idealistische Herangehensweise setzt sich fort, wenn die Gefahr ignoriert wird, dass das BGE zu einer erheblichen Ausweitung von Kombilöhnen führen wird und damit zu einer drastischen Lohnsenkung. Der frühere Präsident des DIHT, Stihl, bezeichnete bereits 1997 den Kombilohn als „trojanisches Pferd, das wir bei den Gewerkschaften und den Sozialpolitikern aufstellen (…) Wir können nicht auf einen Schlag das gesamte Sozialniveau absenken, ohne dass die Sozialpolitiker (…) aufschreien“. (WIRTSCHAFTSWOCHE 2.10.97, S. 30)

Natürlich wirkt die Staatszahlung BGE wie eine Lohnsubvention und führt damit zu drastischen Lohnsenkungen. Das ist ja auch der Grund, warum die Werners und Straubhaars dafür eintreten!

Die „linken“ BGE-Idealisten nehmen das aber offensichtlich in Kauf, weil sie u.a. der Einbildung verfallen, das Geld falle wie im Märchen von den Sterntalern vom Himmel an den irdischen Staat und von dort aus an sie. Dass damit auch die Finanzierungsbasis des BGE untergraben wird und ihre Illusionen von Einkommen, die von Lohnarbeit entkoppelt sind, auf sie zurückfallen werden, weil damit auch das BGE immer geringer ausfallen muss, ist eine weitere Lektion des Kapitals für KleinbürgerInnen.

Das BGE stärkt also nicht die Position der Erwerbstätigen, wie seine „linken“ BefürworterInnen behaupten, sondern schwächt sie. Es schwächt die noch vorhandene Kollektivmacht der Gewerkschaften und führt auch zur Senkung der Lohnbestandteile, die für die nächste Arbeitergeneration vorgesehen sind, durch „Staatsknete“ für Kinder und Jugendliche sowie zum Wegfall jeglicher Lohn“neben“kosten (Rente, Gesundheits-, Arbeitslosenversicherungen).

Außerdem ist schon die Behauptung falsch, dass es auf jede Bedürftigkeitsprüfung verzichte. Die findet natürlich allein dadurch statt, wie viel Prozente des Arbeitseinkommens zur Finanzierung des BGE herangezogen werden können und durch die Festlegung seiner Höhe. Einige AnhängerInnen fordern weitere Bedürftigkeitsprüfungen indirekt, indem sie von „angemessener“ Warmmiete oder BGE erst ab 18 Jahren sprechen.

Menschenrecht BGE?

Mittels der scheinbar universellen Menschenrechte begründen Rätz u.a. die Zahlung des BGE an alle Menschen - einschließlich der VertreterInnen des Kapitals, der Merkels wie der Hundts. „Es geht (…) zuallererst um einen solidarischen Umgang miteinander“. (Rätz u.a.: Grundeinkommen bedingungslos, Attac Basis Texte 17, Hamburg 2005, S. 54)

Das Recht kann nie höher stehen als die ökonomische Gestaltung der Gesellschaftsordnung - jedenfalls für MarxistInnen. Bedingungslose, uneingeschränkte deutsche IdealistInnen wie Rätz und Co. Verkennen dagegen den Klassencharakter der bürgerlichen Menschenrechte. Die waren 1776 in der US-amerikanischen Verfassung sehr wohl mit der Sklaverei, in der Großen Französischen Revolution mit der Aberkennung der Rechte der Besitzlosen vereinbar.

Was wir brauchen, ist Solidarität unter beschäftigten wie arbeitslosen Lohnabhängigen, keine „neue“, menschenrechtliche Verklärung der Sozialpartnerschaft mit dem Unternehmertum. Rätz argumentiert ähnlich den Gewerkschaftsvorständen, wenn die Sozialabbau zuerst mit dem Argument ablehnen, weil damit die Binnennachfrage und der Kapitalprofit sinken würden.

BGE: Hoffnung für Arbeitslose?

Im ganzen Land haben Arbeitslosenvereine, Organisationen oder Gliederungen der Gewerkschaften Forderungen nach dem Grundeinkommens übernommen - ob nun „Existenzgeld, Bürgergeld oder BGE“ genannt. Dies ist Ausdruck der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Arbeitslosen, die staatlich verordnete Armut durch die Hartz-Gesetze hat politische Spuren hinterlassen. Die Ausweglosigkeit von Ein-Euro-Arbeitszwang, Bedürftigkeitsprüfung und Zwangsumzügen nähren Illusionen und Hoffnungen in eine andere soziale Absicherung der Arbeitslosen. Alle Forderungen, die ein „Mehr“ an Mitteln und Rechten versprechen, werden daher dankend von den Betroffenen aufgenommen.

Besonders die Langzeitarbeitslosen haben die Hoffnung auf eine Lohnarbeit verloren, Jahre von „Qualifizierung“ und Bewerbungszwang mit gleichzeitigem sozialen Abstieg haben das politische Bewusstsein der Armen und Arbeitslosen geprägt. Kleinbürgerliche Ideologen wie Rätz und Co. haben daher auch leichtes Spiel - jede nur mögliche Verbesserung der sozialen Verhältnisse wird von den Arbeitslosen unterstützt. Mit der Übernahme dieser Forderungen können die Arbeitslosen aber nicht den politischen Kampf für die Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse führen, mit diesen Forderungen verschärfen sie nur die vorhandene Spaltung von Beschäftigten und Arbeitslosen.

Die ökonomischen Forderungen der Arbeitslosen können nur gemeinsam mit den Gewerkschaften und den Beschäftigten durchgesetzt werden - denn beide haben objektiv gleiche Interessen gegenüber dem Kapital.

Illusionen in ein BGE vertiefen nur die Spaltung innerhalb der Lohnabhängigen. Forderungen nach einer besseren Ausstattung der Arbeitslosen müssen mit Forderungen nach Mindesteinkommen verbunden werden.

Arbeitslose und Arme können keiner neuen „Verteilungsgerechtigkeit“ hinterherlaufen, der bürgerliche Staat kann und will nicht mehr verteilen, dass haben die Hartz-Gesetze gezeigt. Arbeitslose müssen gemeinsam mit den Beschäftigten gegen die kapitalistische Ordnung der Produktionsverhältnisse kämpfen, nur antikapitalistische, kommunistische Produktionsverhältnisse können ein „Recht“ auf Arbeit und Einkommen verwirklichen, dies muss die Forderung der Arbeitslosen sein - Illusionen in den bürgerlichen Staat müssen endgültig begraben werden!

Mit Hilfe von Geld sollen Freiheit vom Arbeitszwang der Lohnarbeit, von Armut und Existenzangst, die Autonomie der Menschenwürde sowie Solidarität und Gerechtigkeit etc. erreicht werden. Geld aber setzt Warenproduktion, Lohnarbeit, Kapitalverwertung und Arbeitszwang voraus. Ein schöner archimedischer Hebel, um die Welt von Kapital und Lohnarbeit irgendwie „alternativ“ aus den Angeln zu heben!

BGE als alternatives Gesellschaftsmodell?

Aber schließlich ist doch genug Geld zum Umverteilen da, sagen alle BefürworterInnen des BGE. Wer sich um Produktion nicht kümmert, muss natürlich die Verteilung(sgesetze) für das Bestimmende statt das Untergeordnete, Abgeleitete halten. Schon sprießen soziale Flickschusterkonzepte von Nehmen und Geben hervor, dass es einem warm ums Herz wird, weil der Kapitalismus als solcher ja friedlich verschont bleibt.

Ja, wenn nur seine Verwertungsgesetze nicht wären! Natürlich konzentriert sich immer mehr Reichtum in immer weniger Händen. Wie auch sonst? Im Gegensatz zu unseren Sozialromantikern, die kopfschüttelnd über die immer weiter klaffende Gerechtigkeitslücke klagen, erkennen MarxistInnen, dass das viele Geld eben nicht als Zahlungs- und Zirkulationsmittel fungiert, sondern als Anlage suchendes Kapital, das sich um so schwieriger verwertet, je größer sein Umfang. Deshalb ist es kein Bruch in der ansonsten harmlosen kapitalistischen Logik, sondern seine Essenz, dass Kleinunternehmen zunehmend pleite gehen, dass das Monopolkapital immer dreistere Angriffe auf mühsam erkämpfte proletarische Errungenschaften startet, ja starten muss, um die sinkende Rendite (tendenzieller Fall der Profitrate) aufzufangen, insbesondere für das überschüssige Kapital in Finanzanlagen.

Unsere sozialen „Visionäre“ meinen wirklich, mittels des BGE den Arbeitszwang aus dem Kapitalverhältnis herausoperieren zu können wie eine Geschwulst. Kreativität und Motivation würden gesteigert, das Kapital stünde profitabler als ohne Arbeitszwang da - und es brauchte sich bei Rationalisierungen keine Sorgen mehr um entlassene Mitarbeiter zu machen, könne also richtig damit loslegen. Ein Bündnis mit den SachwalterInnen des Kapitals gegen Arbeitszwang ist genauso illusionär wie das für Arbeit. BGE-BefürworterInnen und Gewerkschaftsspitzen sind zwei Seiten der falschen Medaille.

Auch wenn linke VertreterInnen des BGE im Unterschied zur Mehrheit das BGE durch höhere direkte Steuern - allerdings einschließlich der Lohnsteuer - und nur eine leicht erhöhte indirekte Umsatzsteuer finanzieren wollen, übersehen sie aus lauter Sorge um die Menschenrechte, dass die steigende Arbeitslosigkeit vom Kapital verursacht, produziert wird und schon deshalb nicht „von allen Menschen“ finanziert werden darf.

Sozialer Kapitalismus?

Das BGE-Modell setzt den „Entwurf“ eines sozialen Kapitals an die Stelle des wirklichen. Die Sphäre der Produktion, in der der Mehrwert erst entsteht, tritt ganz hinter die Verteilung zurück. Es reiht sich ein in die Riege von Bischöfen, Gewerkschaftsführern, LPDS- und WASG-Vorständen, die dem Kapital schon lange klarmachen möchten, dass es sich soziale Wohltaten zu seinem eigenen langfristigen Nutzen auch leisten möge - und könne.

Es missbraucht die Sehnsucht nach einer Gesellschaft ohne Armut und Arbeitszwang, weil es diese Sehnsucht auf dem Boden der Kapitalverwertung befriedigen will. Kapitalismus? Gewiss, aber ohne seine Folgen!

Die Vorstellungen hinter dem BGE-Konzept haben bei allen graduellen Unterschieden einen gemeinsamen Charakter: so wie das BGE keine selbstständige wirtschaftliche Basis hat, so auch immer weniger die kleinbürgerlichen, nichtausbeuterischen Warenproduzenten.

Die Bedingungslosigkeit der Zahlung soll nicht nur vor Lohnarbeit, sondern auch vor den untragbaren Risiken des Verkaufs von Waren und Dienstleistungen schützen. Der Arbeitsbegriff wird auf Nischen, Randbereiche und Privatleben ausgedehnt. Zufrieden, wenigstens an dem im Wesentlichen in riesigen Konzernen erwirtschafteten Reichtum teilzuhaben, ohne den sie gar nicht existieren könnten - denn auf diese Beteiligung reduziert sich das „andere Gesellschaftsmodell“ schließlich - konzedieren sie die Möglichkeit sozialer, gerechter Kapitalverwertung und eines Sozialstaats.

Kritik und Perspektive

Eine fundierte Kritik am BGE kann sich auf eine empfehlenswerte Broschüre von Rainer Roth stützen, die das Thema ausführlich beleuchtet („Zur Kritik des BGE“, Frankfurt/M., 2006). Roth unterstützt auch den Frankfurter Appell, der u.a. die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich, 10 Euro Mindestlohn und ein ausreichendes garantiertes Mindesteinkommen für alle Erwerbslosen ohne Bedürftigkeitsprüfung fordert.

Auch arbeitermacht hat verschiedene Aufrufe unterstützt, die sich in der Höhe des Mindesteinkommens unterschieden bzw. selbst zu unterschiedlichen Zeiten abweichende Forderungen aufgestellt, sofern sie geeignet waren, die Bewegung voran zu bringen und die Lage des Proletariats zu verbessern.

Im Unterschied zu Roth, der das Potential der 30-Stundenwoche unterbewertet, halten wir eine diesbezügliche Forderung für zentral; vor allem deshalb, weil sie die Einheit der Arbeiterklasse - der Beschäftigten wie der Arbeitslosen - erleichtert. Sie ist zudem im Gegensatz zu anderen Teilforderungen eine Losung, die in Richtung Aufteilung der Arbeit auf alle Hände zielt, also eine Übergangslosung ist, die Richtung Sozialismus weist und mit der Herrschafts- und Verwertungslogik des Kapitalismus bricht.

Der Produktivitätsfortschritt soll der lebendigen Arbeit zu Gute kommen. Der arbeitenden Klasse ist schon aus Gründen der eigenen Kampfkraft daran gelegen, die Arbeitslosigkeit und damit eine wichtige Spaltung der Klasse zu beseitigen. In diesem Sinn muss der Kampf gegen Entlassungen und für Wiedereingliederung Entlassener mit dem Kampf für ausreichende Bezahlung für die Arbeitslosen verbunden werden.

Die notwendige gesellschaftliche Arbeit soll gleichmäßig auf alle arbeitsfähigen Gesellschaftsglieder verteilt werden - einschließlich der ehemaligen Ausbeuter, die in einem Arbeiterstaat erstmals mit der Arbeitspflicht für sich selbst in Berührung kommen.

Um zu bestimmen, was notwendige Arbeit ist, muss das Kapital enteignet werden, das Proletariat zum kollektiven Akteur der Planwirtschaft werden und direkt im Staat herrschen. Die praktische Schule wie auch notwendige Voraussetzung für den Beginn der Umsetzung der Übergangsforderungen unter kapitalistischem Regime ist die Arbeiterkontrolle. Viel wichtiger als die Höhe der Arbeitslosenunterstützung ist der Aufbau von Kontrollorganen, die die Bedürftigkeit festlegen - nicht der kapitalistische Staat - und die Firmen überhaupt zu Neueinstellungen zwingen können. Dazu muss die Arbeiterklasse in Staat und Betrieb eigene Machtorgane errichten (Fabrikkomitees, Räte) und die Doppelmachtsituation zu ihren Gunsten durch die Zerschlagung des bürgerlichen Staates und der Enteignung des Privateigentums an Produktionsmitteln lösen. Diese Perspektive der Machtergreifung fehlt allerdings bei Roth; die Übergangsforderung wird bei ihm syndikalistisch verkürzt und verliert so ihre Sprengkraft.

Wir haben diesen Zusammenhang in unserem Aktionsprogramm „Der Kampf für Arbeitermacht“ formuliert:

“30-Stunden-Woche und 4-Tage-Woche in Ost und West bei vollem Lohnausgleich! Aufteilung der Arbeit auf Alle unter ArbeiterInnenkontrolle! Europaweit koordinierter Kampf zur Verkürzung der Arbeitszeit! Für ein Programm gesellschaftlich nützlicher Arbeiten, unter Kontrolle der Beschäftigten, Gewerkschaften und von Komitees der örtlichen Bevölkerung!“ (S. 22)

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Nr. 115, November 2006

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