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Verschärfung rassistischer Gesetze

Deutsche und europäische Flüchtlingsabwehr

Paul Neumann, Neue Internationale 216, Februar 17

Kanzlerin Merkel verkündete im Spätsommer 2015, dass sich „mein Land“ nicht länger vor der wachsenden „Flüchtlingswelle“ wegducken könne. Obwohl sie für ihren provokanten Beschluss, die Grenzen vorübergehend für Geflüchtete zu öffnen, ausschließlich „humanitäre“ Beweggründe anführte, waren zwei Dinge unübersehbar:

Erstens bot sich hier Merkel die Gelegenheit, für die europäische Führungsmacht einen weltpolitischen Auftritt als imperialistische Ordnungsmacht hinzulegen. Zweitens sorgte sich die deutsche Wirtschaft, allen voran die Automobilindustrie, dass die Zulieferprodukte ihrer verlängerten Fließbänder in (süd-)osteuropäischen Fabriken nicht mehr zuverlässig an die Produktionsstandorte in Deutschland angeliefert werden, wenn die Grenzen in Europa wieder geschlossen werden und damit der eigentliche Zweck der Schengen-Regelung außer Kraft gesetzt wird.

Deutschland - weltweit Verantwortung verpflichtet

In dem aufgebrochenen Streit mit CSU, AfD und den selbsternannten „WutbürgerInnen“ stellte die Bundesregierung klar, dass die Mehrheit der Flüchtlingsmassen alleine durch ihre Herkunftsstaaten, besonders aus dem Westbalkan, nicht Nutznießer der deutschen „Willkommenskultur“ sein können. Die entsprechenden Staaten sollten ihre BürgerInnen zurücknehmen und dafür sorgen, dass diese künftig nicht nach Deutschland gelangen. Gleichzeitig wurden ebenfalls sehr zügig die Flüchtlinge aus Syrien, ganz ohne penible Einzelfallprüfung, in den Genuss des „freundlichen Gesichts“ Deutschlands gebracht. Die Rechtskategorie „besondere Schutzwürdigkeit für Kriegsflüchtlinge“ wird hier verwandt, während die gleichen PolitikerInnen Bürgerkriegsländer wie Irak und Afghanistan als „sichere Gebiete“ definieren, in die Abschiebungen ohne weitere (humanitäre) Rücksichtnahmen erfolgen können.

Wenn es um die Machtaufteilung zwischen den Großmächten USA und Russland geht, zudem noch die europäischen Konkurrenten England und Frankreich mitmischen wie auch die lokalen Mittelmächte Türkei, Iran, Saudi Arabien und Israel, kann Deutschland als Führungsmacht nicht abseitsstehen, wenn diese Region von der EU als südliches bzw. südöstliches nahes Ausland betrachtet wird.

Flüchtlinge sind Opfer dieses imperialistischen Machtgerangels, dem Grunde nach also lästige Kollateralschäden für die um Einfluss konkurrierenden Staaten. Die AbwehrstrategInnen der EU-Führungsmacht nennen dies: „Keine Anreize schaffen.“

Jede/r Geflüchtete ein/e potentielle/r TerroristIn?

Die Überlegung von Politik und Wirtschaft, die geflüchteten Menschenmassen, wenn sie schon mal hier sind, auch kapitalistisch produktiv zu machen und unterhalb des Mindestlohnes rentabel in der Produktion einzusetzen, ist nicht aufgegeben. Jedoch rückte sie zunächst in den Hintergrund, nachdem die Öffnung der Grenzen im Sommer 2015 einen rassistischen PEGIDA-Mob mobilisierte, der „Verrat an Deutschland“ und „Merkel muss weg“ skandierte und mit der AfD eine bürgerlich-nationalistische Parteienkonkurrenz hervorgebracht hat.

Tatsächlich ist die Merkel-Regierung den rassistischen Forderungen von AfD und Co. in der Flüchtlingsabwehrpolitik weit entgegengekommen. Das spielte aber keine Rolle mehr, da die Dynamik der rechten „Verrat-an-Deutschland“- Propaganda sich schon verselbstständigt hat und jedes opportunistische Hinterherhecheln sich an den Tatsachen blamierte. Die Flüchtlingspolitik war lediglich der Auslöser für einen Bruch innerhalb der bürgerlichen Parteienlandschaft durch kleinbürgerliche Schichten, die sich schon seit Jahren durch die Politik nicht mehr angemessen vertreten sehen.

Im September steht die Bundestagswahl an. Die Methode des bürgerlichen Parteienstreits ist immer die gleiche: Die AfD wird als rassistisch und menschenverachtend, abseits all unserer „Werte“ angeprangert und die Forderungen werden übernommen und ausgeführt. Es kommen weitere Verschlechterungen auf die Geflüchteten in Deutschland zu. Die wichtigsten, soweit sie bisher absehbar sind, werden sein:

1. Ein weiterer Stopp der Familien- und Ehegattenzusammenführung. Viele allein reisende Männer werden ihre Familien nicht nachholen können. Das soll dazu führen, dass ein Teil der Geflüchteten „freiwillig“ wieder in ihre Heimatländer zurückkehrt.

2. Bundesinnenminister de Maizière will die Bleiberechtsregelung für Geduldete aushebeln und die Geheimdienste zentralisieren und mit weiteren Befugnissen zur allgemeinen Überwachung aller ausstatten.

3. Die widerliche Forderung von der „Obergrenze“, die penetrant von der CSU und der AfD aufrechterhalten wird, aber nur über eine aktuell unrealistische Grundgesetzänderung des Art. 16a zu haben ist, wird sich erfüllen in „begrenzten Aufnahmekontingenten“, die heute schon nach dem AufenthG möglich sind.

4. Allerdings können weder Bundesregierung noch EU-Kommission die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) außer Kraft setzen: dachten wir zumindest! Durch die Schaffung von Flüchtlingszentren in Nordafrika ist das sehr wohl möglich.

5. Das BAMF verweigert immer häufiger Geflüchteten aus Syrien, Eritrea und Irak den Schutz gemäß GFK.

6. Während CSU und AfD weiter in jeder Polit-Talkshow rumschreien, „wer sich weigert, einen Deutschkurs zu besuchen, der fliegt“, hat es bisher kein Bundesland geschafft, ausreichend Deutschkurse anzubieten, da es weiterhin an Geld, LehrerInnen und Räumen fehlt.

7. Die Sortierung der Geflüchteten nach „Bleibeperspektive“ ihrer Herkunftsländer verhindert die Integration Hunderttausender.

8. Ehrenamtliche HelferInnen in der Flüchtlingsarbeit bekommen weiterhin viel Lob von der Politik, faktisch werden sie aber durch die zunehmend repressive Praxis der neuen Gesetzeslagen demoralisiert.

9. Die große Mehrheit der Geflüchteten wird die nächsten 6-10 Jahre weiter in Gemeinschaftsunterkünften mit garantierten 4,5 qm/Person untergebracht werden müssen, da es der kapitalistische Wohnungsbau nicht vorsieht, Leerstände an Wohnraum vorzuhalten, der die Mietpreise drückt.

10. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden weiter eingeschränkt. Das Entgelt für eine Stunde gemeinnütziger Arbeit wird gekürzt von 1,05 EUR auf 0,80 EUR. Das Bekleidungsgeld soll aus der Regelleistung (RL) gestrichen werden.

11. Die Agentur für Arbeit führt erstmals seit 1933 wieder ein Programm zur Zwangsarbeit für Flüchtlinge unter dem Namen FIM (Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen) ein. Das Programm sieht AGH (Arbeitsgelegenheiten) für Flüchtlinge vor, ebenfalls zum Entgelt von 0,80 EUR/Std., die unter Drohung von Leistungskürzungen zugewiesen werden, wie man es als „Fördern und Fordern“ von Hartz IV kennt.

12. Für Kinder gibt es in den Gemeinschaftsunterkünften kein Lernklima und viele von ihnen finden in den Schulen keinen Anschluss. Ausgrenzung ist vorprogrammiert.

13. Kein Geflüchteter kann sicher sein, dass sein Heimatland nicht morgen zu einem „sicheren Herkunftsland“ erklärt wird und die Abschiebung droht.

14. Die Sammelabschiebungen nach Afghanistan und in andere Länder werden weitergehen.

15. Abgelehnte AsylbewerberInnen und zur Ausreise Verpflichtete sollen in Abschiebehaft genommen oder mit Fußfesseln permanent kontrolliert werden.

Dieser Katalog wird sich bis zur Bundestagswahl noch erweitern, muss die Bunderegierung doch permanent Vollzug an die „besorgten BürgerInnen“ melden. Damit werden ihre rassistischen Anliegen legitimiert.

EU-Strategien zur Flüchtlingsabwehr

Die Abwehr von Flüchtlingen beschäftigt die EU seit den 90er Jahren. Das Dubliner Übereinkommen (DÜ) zur innereuropäischen Regelung der Zuständigkeit des Asylverfahrens von 1990 trat 1997 in Kraft und legt fest, dass das von einem Flüchtling zuerst betretene europäische Land für die Registrierung und das Asylverfahren zuständig ist. 2003 folgte Dublin II und 2013 Dublin III, mit dem auch die Nicht-EU-Staaten Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein in den erlauchten Kreis aufgenommen wurden. Für den dafür notwendigen Informationsaustausch dient das System EURODAC, welches ein europäisches automatisiertes System zum Vergleich der Fingerabdrücke von AsylbewerberInnen ist.

Dublin IV-Verordnung

Aktuell ist die Dublin IV-Verordnung in der Vorbereitung, die weiter erhebliche Einschränkungen des individuellen Rechts auf Asyl in Europa bringen wird.

Der zentrale Punkt von Dublin IV ist die Auslagerung von Flüchtlingen in Länder außerhalb der EU. Wie 2016 mit dem EU-Türkei-Deal laufen „Verhandlungen“ mit den nordafrikanischen Staaten Ägypten, Libyen, Marokko, Algerien, aber auch mit Jordanien und dem Libanon, außerdem mit den afrikanischen Staaten Niger, Nigeria, Senegal, Mali und Äthiopien. Mit den üblichen Mitteln der diplomatischen Erpressungen („Nur wer spurt, bekommt EU-Hilfen!“) wird bei den Regierungen für die notwendige Motivation gesorgt. Unter Einsatz aller finanziellen Daumenschrauben sollen Transit- und Herkunftsländer dabei zur willfährigen Mitarbeit bei der „Flucht- und Migrationskontrolle“ gebracht werden. Kurzum: Der bei der Flüchtlingsaufnahme heillos zerstrittene EU-Club der 28 zeigt sich plötzlich einig und entschlossen, wenn es darum geht, eine robuste Abschottungsgemeinschaft zu formen.

Besonders weit fortgeschritten ist die Zusammenarbeit mit Libyen, besonders mit der libyschen Küstenwache, die (wie ARD-Monitor an 17.01.2017 berichtete) Flüchtlinge in Wüstenlager und Gefängnisse steckt, sie misshandelt und foltert, verdursten und verhungern lässt, Frauen vergewaltigt und zur Prostitution zwingt, Flüchtlinge willkürlich hinrichtet u. a. m. Seit Oktober 2016 wird im Rahmen der EU-Militäroperation Sophia EUNAVFOR MED die libysche Küstenwache ausgebildet.

Die neue Dublin-IV-Verordnung führt verpflichtend die Prüfung von Anträgen auf Unzulässigkeit ein. Im Rahmen dieses neuen Verfahrens soll geprüft werden, ob der/die AntragstellerIn in einen dritten Staat abgeschoben werden kann. Erfüllt er/sie ein solches Kriterium, darf er/sie nicht im Rahmen des Dublin-Verfahrens auf andere EU-Staaten verteilt werden. Dies bedeutet, dass hauptsächlich die Staaten an den Außengrenzen der EU die Verantwortung für die Prüfung und ggf. Rückführung abgelehnter Asylsuchender innehaben werden.

Die Unzulässigkeitsverfahren führen dazu, dass eigentliche Fluchtgründe nicht mehr geprüft werden, sondern die Prüfung auf einen Drittstaat außerhalb der EU übergeht, der nicht die europarechtlichen Verfahrens- und Aufnahmegarantien erfüllt. Dadurch wird das individuelle Recht auf Asyl in der Europäischen Union ausgehebelt. Es droht zu weiteren verschärften Menschenrechtsverletzungen an Flüchtlingen zu kommen, wenn die eigentlich bestehenden Kriterien für „erste Asylstaaten“ oder „sichere Drittstaaten“ in der Praxis missachtet und Flüchtlinge in Länder abgeschoben werden, in denen sie keinen effektiven Schutz bekommen und nicht angemessen versorgt werden. Weiter verschärft wird außerdem die Abwälzung der Lasten auf die EU-Außenstaaten Griechenland und Italien.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Auch Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) sollen nach der neuen Dublin IV-Verordnung ihre besondere Schutzbedürftigkeit verlieren. Der Europäische Gerichtshof hat erst am 6. Juni 2013 im Falle von unbegleiteten Minderjährigen entschieden, dass diese grundsätzlich nicht in einen anderen Mitgliedsstaat zur Durchführung des Asylverfahrens überstellt werden dürfen.

Das Verfahren zur Bestimmung eines zuständigen Staates darf sich nicht länger als unbedingt nötig hinziehen, da der unbegleitete Minderjährige zu den besonders gefährdeten Personen zähle. Das Asylverfahren ist in dem Staat durchzuführen, in dem sich der unbegleitete Minderjährige tatsächlich aufhält. Auch diese Vorschrift will die Europäische Kommission aufheben. Damit droht die Überstellung der am stärksten, neben alleine geflüchteten Frauen, des Schutzes bedürftigen Flüchtlingsgruppe. Die Änderung der Dublin-IV-Verordnung verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs des Kindeswohls und gegen die Rechtsprechung des EuGH.

In die Vorschläge findet zudem ein Ausschluss von materiellen Leistungen Eingang. Halten sich Asylsuchende nicht im Staat ihrer Zuweisung auf, z. B. weil sie Familienangehörige in einem anderen EU-Land besuchen, sollen sie von „materiellen Leistungen im Rahmen der Aufnahme“ mit Ausnahme der „medizinischen Notversorgung“ ausgeschlossen werden.

Diese Sanktionierungen sollen Asylsuchende zwingen, im zuständigen Mitgliedsstaat zu verbleiben. Selbst das physische Existenzminimum soll nicht gewährt werden. Dieser Vorschlag verstößt gegen Menschenrechte und widerspricht allerhand Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland und des EUGH.

So kommt „Pro Asyl“ zu dem Ergebnis: „Die auf dem Tisch liegenden Vorschläge der EU-Kommission verstoßen eklatant gegen Flüchtlingsrecht und Menschenrecht und sind ein Frontalangriff auf das Recht auf Asyl in Europa.“ (www.proasyl.de)

Fluchtursachen bekämpfen

Unter dem Titel „Fluchtursachen bekämpfen“ können sich alle Parteien Europas auf das Programm zur Flüchtlingsabwehr verständigen. Als naheliegende Fluchtursachen werden zuerst die durch Ignoranz mitverschuldete Unterversorgung der regionalen Flüchtlingscamps in der Region (Libanon, Jordanien..) und die „kriminellen“ Schlepperbanden ausgemacht, die gegen harte Dollars und Euros die Infrastruktur und Logistik der Flucht zur Verfügung stellen, also ein kapitalistisches Geschäft aus dem Elend der Geflohenen machen. Zudem werden schwache staatliche Autoritäten, Polizei, Grenz- und Küstenschutz als Fluchtursache ausgemacht. Also werden ein paar hundert Millionen Euro an UNHCR für den Aufbau von Flüchtlingscamps überwiesen und Frontex bekämpft Schlepperbanden in Libyen und auf dem Mittelmeer. Zudem wurde ein umfangreiches Programm aufgelegt, nordafrikanische Grenzschutzeinheiten und Sicherheitskräfte in den Ländern durch EU-Einheiten zu schulen und paramilitärisch auszurüsten.

Aber selbstverständlich gelten in einer aufgeklärten Gesellschaft auch Kriege, Hungersnöte, failed states, schlechte wirtschaftliche Lagen, Perspektivlosigkeit der Jugend und die unvermeidliche Korruption als „Fluchtursache“. Aber diese Sorte von Nöten bekämpft die EU ja schon seit über 50 Jahren sehr erfolgreich mit „Entwicklungshilfe“ und Krediten, so dass sich in keinem der Länder eine nennenswerte Kapitalakkumulation eingestellt hat.

Im Gegenteil, auf wundersame Weise akkumulieren sich die Reichtümer Afrikas auf den Konten europäischer und nordamerikanischer Konzerne und Banken, während alle Staaten Afrikas sich im Würgegriff ihrer imperialistischen Gläubigerstaaten, der Weltbank und des IWF befinden, wie wir es so anschaulich am Beispiel Griechenland vorexerziert bekommen haben.

Mitte 2016 hat die EU das EPA- Freihandelsabkommen mit mehreren afrikanischen Staaten abgeschlossen, das diesen Prozess noch beschleunigen wird. Die EU hatte die afrikanischen Staaten, gegen ihre Proteste, gezwungen, alle Schutzzölle abzuschaffen, so dass die hochsubventionierte EU-Landwirtschaft mit ihren billigen Überschussprodukten nun die technologisch rückständigen afrikanischen Märkte, einen nach dem anderen, ruiniert. So werden Fluchtursachen geschaffen.

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Nr. 216, Februar 17

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*  Neuaufteilung der Welt: Fitnessprogramm für die Bundeswehr
*  Amtsantritt Trumps: Ein Präsident für wenige, Proteste für viele
*  Öffentlicher Dienst: Landesbeschäftigte in Warnstreiks
*  Sozialchauvinismus in der Linkspartei: Wagenknecht und kein Ende
*  Russland 1917: Februarrevolution
*  Nach dem Fall Aleppos: Das Ende der syrischen Revolution
*  Türkei: Nein zur Verfassungsänderung!
*  Verschärfung rassistische Gesetze: Deutsche und europäische Flüchtlingsabwehr
*  Massenabschiebungen afghanischer Geflüchteter: Nein zum Mord auf Raten!