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Flüchtlingspolitik von EU und Deutschland

Humanitärer Imperialismus

Paul Neumann, Neue Internationale 182, September 2013

Wenn zu seligen DDR-Zeiten, an der „innerdeutschen“ Grenze ein freiheitdürstender Flüchtling beim illegalen Grenzübertritt ums Leben kam, waren Heerscharen westdeutscher Politiker aller bürgerlichen Parteien, einschließlich ihrer medialen Ja-Sager vom kritischen Qualitätsjournalismus auf allen Kanälen zur Stelle, um schwarz-rot-goldene Krokodilstränen abzudrücken und im Namen von Freiheit und Menschenrechten das Unrechtsregime der DDR anzuklagen. Nach Zählung der Berliner Staatsanwaltschaft kamen zwischen 1961 und 1989 an der Mauer 270 Menschen um.

EU-Flüchtlingspolitik

In den letzten 25 Jahren sind nach Berechnungen von ProAsyl über 20.000 Menschen im Mittelmeer und der europäischen Atlantikküste bei der Flucht und der illegalen Einreise in die EU jämmerlich ertrunken. Von unseren schwarz-rot goldenen Menschenrechtsfreunden haben wir nicht vernommen, dass sie auch nur eine einzige Träne um diese Menschen vergossen hätten. Im Gegenteil: sie sind die politischen Kräfte, die den Mauerbau um Europa forcieren und somit die menschenverachtende Politik gegen Flüchtlinge verantworten. Die Armuts- und Elendsproduktion rund um den Globus als Resultate und Abfallprodukt freiheitlicher imperialistischer Ökonomie ist in Europa unerwünscht. So bleibt es Papst Franziskus vorbehalten, auf der italienischen „Flüchtlingsinsel“ Lampedusa eine Messe für die 20.000 Opfer abzuhalten, um - garantiert folgenlos - das „Gewissen Europas wachzurütteln“. (Berliner Zeitung, 08.07.13). Das nennt man freiheitliche Arbeitsteilung.

Schiffe von NATO und FRONTEX, die im Mittelmeer kreuzen, sind nachgewiesen mehrfach in der Nähe von in Seenot geratenen Flüchtlingsbooten diesen nicht zu Hilfe gekommen, wie es das internationale Seerecht vorschreibt, sondern haben beim Absaufen der Flüchtlinge zugesehen. Die griechische und italienische Küstenwache zerstört die Motoren von Flüchtlingsbooten und schickt die havarierten Flüchtlinge wieder aufs offene Meer, nicht selten in den billigend in Kauf genommenen Tod.

Der Fall der „Cap Anamur“, die im Sommer 2004 im Mittelmeer 37 Flüchtlinge aus einem in Seenot geratenem Schlauchboot rettete, ist zudem ein unzweideutiges Signal für jedes zivile Schiff im Mittelmeer, die Finger von einer Rettungsaktion zu lassen. Zuwiderhandeln kann mit einer langjährigen Festsetzung des Schiffes und einem Gerichtsverfahren wegen „illegalen Menschenhandeln“ enden. Das ist die wirkliche imperialistische Moral des „Menschenrechts“.

Abschreckung

„Abschreckung“ nennt sich die Übersetzung des Menschenrechts in der europäischen Flüchtlingspolitik unter dem Kommando der Führungsmacht Deutschland. Die mickrigen Kontingente an Flüchtlingen, die die EU und Deutschland aus „humanitären“ Gründen aus den Brennpunkten der aktuellen Elendsproduktion der Weltpolitik aufnehmen, taugen nicht einmal als Alibi.

Trotz der weiteren Perfektionierung der Grenzanlage zu Lande und zur See, schaffen es, auf Grund der rasant zunehmenden Flüchtlingsströme, mehr und mehr Flüchtlinge, illegal in die EU und auch in die BRD einzuwandern, um einen Asylantrag zu stellen.

Bis zu seinem Sturz 2011 war Libyens Gaddafi der gut gefütterte Wachhund der EU an der Südküste des Mittelmeers, um die Flüchtlingsströme aufzuhalten. Mit dem Angriff der NATO auf Libyen hat Gaddafi jedoch die Vereinbarung mit der EU „aufgekündigt“ und die Schleusen für Flüchtlinge weiter denn je geöffnet. Hunderttausende ArbeitsmigrantInnen aus nordafrikanischen und arabischen Ländern, die durch den Bürgerkrieg ihre Jobs verloren haben und anschließend Opfer der Nato-Bombardierungen zur Sicherung der Flugverbotszone wurden, haben die Möglichkeit der Flucht übers Mittelmeer nach Europa genutzt. Einige Tausend haben ihr Leben dabei verloren. Der Großteil der Überlebenden ist in Italien gestrandet.

Drittstaatenregelung

Viele EU-Länder, auch Deutschland, weigerten sich, Kontingente der Flüchtlinge aus Italien aufzunehmen, mit dem Verweis auf die „sichere Drittstaatenregelung“ der EU. Danach hat jeder EU-Staat das Recht, Flüchtlinge ohne Asylverfahren wieder ins Land der EU- Ersteinreise abzuschieben. Da alle Länder der EU per Definition nach der Dublin-II-Verordnung von 2003 als „sichere Drittstaaten“ gelten, schiebt besonders die BRD Flüchtlinge, wenn der Einreiseweg offenbar wird, umgehend in das „sichere Drittland“ ab, da nur dort das Asylverfahren durchgeführt werden darf. Die italienische Regierung sah sich nun genötigt, einem Großteil dieser Flüchtlinge Aufenthaltserlaubnisse (AE) für den Schengen-Raum auszustellen, um die Lasten der Flüchtlingsströme auf die EU-Staaten, besonders die mittel- und nordeuropäischen Staaten, zu verteilen und damit die Dublin-II-Verordnung, zum „Schaden“ der BRD zu unterlaufen. Das hat nun den christsozialen Innenminister Friedrich sehr „empört“ (Welt v. 08.04.11).

Mit der italienischen AE-Regelung sind nun auch einige tausend Flüchtlinge in deutsche Großstädte weitergewandert. Die deutschen Behörden sind verunsichert. Einerseits können sie die Flüchtlinge nicht wie illegale und Asylbewerber behandeln und nach AsylbLG kasernieren, da sie ja einen legalen Aufenthaltstitel haben. Andererseits will man vor der italienischen „Frechheit“ nicht kapitulieren und sich nicht vorschreiben lassen, wie humanitäre Abschreckungspolitik zu machen ist. So versuchten viele Städte und ihre Ausländerbehörden in der ersten Phase, die Flüchtlinge zu ignorieren, ihnen aber mögliche Leistungen nach SGB II oder AsylbLG zu verweigern, denn das könnte ja „Signalwirkung“ haben und die Abschreckungspolitik unterlaufen. Diese Politik des Ignorierens und Aushungerns durch Leistungsverweigerung war mit ursächlich für den Beginn der ersten Flüchtlingsproteste in München und Berlin.

Die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung

Die Dublin-II-Verordnung ist 2003 auf Druck der Bundesregierung unter Schröder/Schily zustande gekommen und dient in erster Linie den Interessen der BRD. Da die BRD kein Anrainerstaat des Mittelmeers ist und überhaupt kaum Meereszugang im Bereich der Flüchtlingsströme hat, muss jeder Flüchtling, bevor der deutschen Boden betritt, über ein „sicheres Drittland“ gereist sein, in das er auch wieder abgeschoben werden kann. Durch die strikte Anwendung des „Drittstaatenprinzips“ sanken die Flüchtlingszahlen in der BRD von 50.563 (2003) auf unter 19.161 Flüchtlinge (2007).

Die demokratische Abschreckungspolitik - das „Asylberwerberleistungsgesetzes (AsylbLG) -  begleitet diese demokratische Abschreckungspolitik mit:

Regelsätzen von ca. 30% unterhalb der SGB II-Leistungen (Sozialhilfe);

der „Sachleistungsversorgung“ in Form von Essenspaketen;

medizinischer Notversorgung weit unterhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV);

der Pflicht-Unterbringung in meist sehr abgewohnten, mit Kakerlaken verseuchten Gemeinschaftsunterkünften, die jedes Ordnungsamt bei einer normalen Vermietung schießen würde - bei einer zugestandenen Wohnfläche von 4,5 qm/Person unterhalb der gesetzlich zulässigen Fläche eines Hundezwingers von 10 qm.);

Arbeitsverbot im ersten Jahr nach Stellung des Asylantrags.

Von der bürgerlichen Politik wird das keineswegs als Verstoß gegen humanitäre Grundsätze des Menschenrechts angesehen - schließlich ist die BRD die leitende EU-Macht, die bestimmt, was menschenrechtlich in Ordnung geht und was nicht.

Die „Drittstaatenregelung“ konnte allerdings nicht verhindern, dass die produzierten Opfer des erfolgreichen globalen Imperialismus, besonders aus Nordafrika, den arabischen Staaten und Süd/Ost-Europa gerade im reichen Deutschland stranden. Länder wie Griechenland, Spanien und Italien, auf deren Hoheitsgebieten die Flüchtlinge auflaufen, haben massive Kritik an der Aufnahmepolitik von Flüchtlingen besonders der BRD geübt und eine Änderung der „Drittstaatenregelung“ gefordert. Die Arabischen Revolutionen, die Bürgerkriege in Syrien und dem Irak, die imperialistische Intervention in Afghanistan, das soziale Elend der Sinti und Roma auf dem Balkan, in Bulgarien und Rumänien, haben die Flüchtlingszahlen, sowohl der Hunger-, als auch die der Kriegsflüchtlinge, nach Mittel-Europa seit 2010 wieder explodieren lassen.

Stellten 2010 41.332 Flüchtlinge einen Asylantrag in Deutschland, so stiegen die Flüchtlingszahlen 2012 auf 64.539 und werden sich, nach dem bisherigen Stand (Juli 2013), für das Jahr 2013 mehr als verdoppeln auf ca. 130.000 Flüchtlinge (Quelle: BAMF-Statistik).

Haben die Länder, Landkreise und Kommunen seit 2003, auch unter dem Druck der stark rückläufigen Zugangszahlen der Flüchtlinge und der „leeren Kassen“ der Stadt- und Landkreise, ein massiver Abbauprogramm an Flüchtlingsunterkünften und des dafür zuständigen Personals betrieben und auf die Bereithaltung einer Reserve verzichtet, so heißt es heute „Kommando zurück“. Da viele der alten Gemeinschaftsunterkünfte entweder abgerissen, saniert und privatisiert wurden (z.B, ehemalige US- und Bundeswehr-Kasernen in Baden-Württemberg), haben die Stadt- und Landkreise massive Probleme, Unterkünfte für Flüchtlinge zeitnah zur Verfügung zu stellen, zumal auch nur preiswertester Wohnraum in Betracht kommt, um einerseits die Abschreckungswirkung der Unterkunft aufrecht zu erhalten und andererseits die klammen Kassen nicht sonderlich zu belasten.

Zudem kommt eine erneute Welle an Flüchtlingen den Stadt- und Landkreisen politisch ungelegen. Nach der jahrelangen Propaganda gegen „Wirtschaftsflüchtlinge“, die nur unsere „sozialen Netze“ ausnutzen wollten, ist die Stimmung und auch die Bereitschaft, zusätzliche Flüchtlinge „kampflos“ aufzunehmen eher gering. Da wird dann in den Stadt- und Landkreisen abgetaucht, blockiert und verzögert, wo es nur geht, um keine Flüchtlinge aufnehmen zu müssen. Während die zentralen Aufnahmestellen für Flüchtlinge in den Ländern aus den Nähten platzen, melden die Stadt- und Landkreise z.B. in Baden-Württemberg, keinen freien Plätze für die Aufnahme weiterer Flüchtlinge zu haben, so dass z.B. die Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge in Karlsruhe den Stadt- und Landkreisen jetzt droht, ihnen die Flüchtlinge ohne Anmeldung vors Rathaus abzustellen.

Flüchtlingsproteste in Stuttgart

All das ist der Hintergrund der vielen Flüchtlingsproteste in den letzten Wochen in Berlin, Hamburg, München und jetzt auch in Stuttgart. Seit Mitte Juli protestiert eine Gruppe von ca. 40 Flüchtlingen aus dem ländlich-konservativen Main-Tauber-Kreis in der Stuttgarter Innenstadt. Sie drohen der Landesregierung mit einem Hungerstreik und haben ein Refugee-Camp vor den Toren des Integrationsministeriums der Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) eingerichtet. Sie fordern nun hier ihre Rechte ein, nachdem alle Versuche, mit dem Landratsamt im Main-Tauber-Kreis über 2 Monate hinweg ins Gespräch zu kommen, gescheitert sind. Dabei haben die Flüchtlinge beileibe keine revolutionären Forderungen aufgestellt. In einem ersten Flugblatt, forderten die Flüchtlinge nicht mehr als “1. Gleichbehandlung mit anderen Flüchtlingen in anderen Stadt- und Landkreisen, 2. menschliche Behandlung, 3. keine Behandlung wie Gefangene, 4. Lösung ihrer Probleme in Gesprächen mit dem Landratsamt, 5. Arbeitserlaubnis, um nicht auf Staatskosten leben zu müssen, 6. Besuch eines Deutschkurses, um sich in der Gesellschaft verständigen zu können und 7. Auszahlung des Essengeldes und die Abschaffung der Sachleistung (Essenpakete).”

Diese Forderungen der Flüchtlinge sind nichts anderes als der Mindeststandard eigentlich selbstverständlicher demokratischer Rechte, die, sollte man meinen, jedem Menschen, der europäischen Boden betritt, zustehen. So nicht in Deutschland und schon gar nicht im Main-Tauber-Kreis. Hier gilt Recht und Ordnung - schon gar nicht lässt man sich von dahergelaufenen Flüchtlingen „erpressen“.

So zogen die Flüchtlinge, mit einem ergänzten Forderungskatalog zur zuständigen Ministerin in die Landeshauptstadt mit der Androhung, in den Hungerstreik zu treten. In einer Presseerklärung vom 29.07.13 wurde nun gefordert:

„Die Abschaffung des Sachleistungsprinzips! Arbeitserlaubnis für alle! Die Abschaffung der Lagerpflicht! Uneingeschränkte medizinische Behandlung! Die Möglichkeit, die deutsche Sprache zu lernen! Stopp aller Abschiebungen! Asyl für alle, da jede Flucht politische Gründe hat! Die Diskriminierung von Geflüchteten muss aufhören! Die Abschaffung der Residenzpflicht!“

Zugeständnisse

Die Ministerin erklärte sich zu einem Gespräch mit den Flüchtlingen bereit und inszenierte am 26. Juli eine Pressekonferenz, auf der sie ihren neuen Entwurf zum „Flüchtlingsaufnahme und Unterbringungsgesetz Baden-Württembergs“ (FlüAg) präsentierte. Dieser Entwurf, der ein Wahlkampfversprechen der Rot-Grünen Landesregierung umsetzt und schon einige Tage vorher in die parlamentarische Beratung verwiesen wurde, enthält in der Tat eine Reihe von Änderungen, die die Flüchtlinge einforderten. So soll es ab dem 1.1.14 „Geld- statt Sachleistungen, soweit bundesrechtlich zulässig“ geben. Weiter verspricht die Ministerin, „allen Flüchtlingen soll Erwerb von Grundkenntnissen der deutschen Sprache ermöglicht werden“, „Mehr Bewegungsfreiheit durch schrittweise Erhöhung der Wohn- und Schlaffläche von 4,5 auf 7 m2“ und „gelockerte Unterbringungsmodalitäten: Unterbringung neben Gemeinschaftsunterkünften je nach Verfügbarkeit auch in Wohnungen möglich, Verkürzung der Unterbringungsdauer grundsätzlich auf die Dauer des Asylverfahrens, höchstens 24 Monate“. Bei der Forderung „des Zugangs zum Arbeitsmarkt“ und der „Gesundheitsversorgung“ verweist die Ministerin auf die Zuständigkeit des Bundes, versichert aber, diese Forderungen zu unterstützen und mit Nachdruck gegenüber dem Bund zu vertreten.

Mit dieser Gesetzesnovellierung hat die Ministerin natürlich aus etlichen Forderungen der Flüchtlinge die Luft raus gelassen. Bleiben die zentralen Forderung nach dem „Bleiberecht aller Flüchtlinge“, „Stopp aller Abschiebungen“, „Abschaffung der Residenzpflicht“, also der Abschaffung der menschenverachtenden Abschreckungspolitik gegenüber Flüchtlingen. Für diese elementaren Forderungen der Flüchtlinge wird sich die SPD-Ministerin mit „Migrationshintergrund“ nicht einsetzen, da schweigt sie beflissentlich, tangieren doch diese Fragen den imperialistischen Konsens aller bürgerlichen Regierungen der EU.

Dabei ist es ohne weiteres möglich, den Flüchtlingen ein „humanitäres“ Bleiberecht nach § 23 Abs. 2 AufenthG mit einer Niederlassungserlaubnis (NE) zu gewähren, wenn man denn will. Der politische Wille, die Angelegenheit so zu lösen, ist jedoch nicht erkennbar. Es ist auch nicht anzunehmen, dass eine der bürgerlichen Parteien vor der Bundestagswahl einen solchen Vorschlag ohne massiven Druck unterstützen wird. Flüchtlinge sind schließlich rechtlos gehalten und als Wahlvolk nicht existent. Im Gegenteil, jedes Zugehen auf die Forderungen der Flüchtlinge wird vom politischen Gegner im Parteienkampf als politische Schwäche ausgelegt und die „Asylantenflut“ an die Wand gemalt.

Die zentrale Forderung der Flüchtlinge nach Bleiberecht wird also ohne weitere Kämpfe in absehbarer Zeit nichts durchsetzbar sein. Dafür braucht es eine Verbindung der Kämpfe der Flüchtlinge mit den Kämpfen der Unterstützergruppen und vor allem der Arbeiterklasse. Ansonsten droht der Kampf der mutig und aufopferungsvoll kämpfenden Flüchtlinge, die mit dem einzig ihnen verbliebenen Druckmittel, mit der Drohung des eigenen Todes durch Verhungern, ihre Forderungen durchzusetzen versuchen, an der demokratisch-imperialistischen Ignoranz zu scheitern.

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Nr. 182, September 2013
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*  75. Jahrestag der Gründung der Vierten Internationale: Aufbruch und Zerfall
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